Eintritt und Austritt

Jesus spricht: Ich bin das Licht der Welt.
Wer mit nachfolgt, hat das Licht, das zum Leben führt,
und wird nicht mehr im Dunkeln tappen.
Joh. 8, 12 

 Eintritt in die evangelische Kirche

  • Wenn Sie als Erwachsener in die evangelische Kirche eintreten möchten, ist das evang. Pfarramt Ihres Wohnortes die erste Anlaufstelle. Falls Sie nicht wissen, welches das ist, hilft Ihnen die Gemeindesuche der Bayerischen Landeskirche.
     
  • Außerdem gibt es in München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg sogenannte Eintrittsstellen. Dort kann unabhängig vom Wohnort der Eintritt stattfinden. Das Portal der Kircheneintrittsstellen mit Adressen, Kontaktdaten und Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Eintritt finden Sie hier: Kircheneintrittsstellen.
     
  • Auch außerhalb Bayerns können Sie grundsätzlich bei jedem evangel. Pfarrerr*in in die Kirche eintreten. Allerdings werden Sie automatisch Mitglied der Kirchengemeinde an Ihrem ersten Wohnsitz.

Der Pfarrer/die Pfarrerin wird mit Ihnen einen Gesprächstermin vereinbaren, dem unter Umständen noch weitere folgen. Wie viele, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab und ob erhöhter Gesprächsbedarf besteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie mit den Glaubensgrundlagen und Traditionen der evangelischen Kirche noch nicht vertraut sind.

  

Wie es formal weitergeht hängt davon ab, ob Sie  ...

... bereits Mitglied einer christlichen Kirche waren und getauft sind.

In diesem Fall benötigen Sie für die offizielle Anmeldung zur Aufnahme den standesamtlichen Nachweis des vorausgegangenen Austritts. Der Pfarrer/die Pfarrerin wird mit Ihnen ein Aufnahmeformular ausfüllen. In welcher Form Ihre Aufnahme dann gestaltet wird, ob im Rahmen eines Gottesdienstes oder anders, besprechen Sie bitte mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin.
 

... ungetauft sind.

In diesem Fall findet Ihre Aufnahme im Rahmen einer Tauffeier statt, die der Pfarrer/die Pfarrerin mit Ihnen vorbereiten wird. Grundsätzlich kann die Taufe in einem Sonntagsgottesdienst der Gemeinde oder einer gesonderten Feier stattfinden. Besprechen Sie dies und weitere Einzelheiten bitte mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin.

Bitte bedenken Sie, dass die Aufnahme einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Streben Sie also z.B. aus Gründen einer Eheschließung die Aufnahme an oder weil Sie ein Patenamt übernehmen wollen, dann sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Pfarrer/Pfarrerin Kontakt aufnehmen.


Austritt

Während der Kircheneintritt bei der Kirchengemeinde erfolgt, die den Vorgang dann dem Standesamt meldet, muss der Austritt sozusagen andersherum erfolgen. Da genügt es nicht, sich in seinem Pfarramt "abzumelden, denn es handelt sich um einen  steuerrechtlich relevanten Vorgang. Ihre Gemeinde kann Sie nicht bei Standesamt und Steuer abmelden. Das müssen Sie selbst tun, indem Sie eine entsprechende Erklärung beim zuständigen Standesamt Ihres Wohnortes abgeben. Von dort wird die Austrittserklärung an das Pfarramt weiter geleitet.

Unter Umständen erhalten Sie noch ein Schreiben, in dem der Pfarrer/die Pfarrerin das Bedauern über Ihren Schritt äußert und Sie nach den Gründen fragt. Die Antwort ist natürlich freiwillig, würde uns aber helfen, die Gemeindearbeit besser an bestehenden Bedürfnissen auszurichten. Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich. Die Taufe bleibt ebenfalls gültig, weil wir Gottes JA zu Ihnen nicht rückgängig machen können. Sollten Sie eines Tages doch wieder in eine Kirche eintreten, ist eine erneute Taufe nicht nötig.